Jedes Grundstück in Deutschland gehört jemandem und hat eine eindeutige Lage. Flurkarten enthalten dazu offizielle Kennzahlen der einzelnen Flurstücke in der Bundesrepublik. Diese Kennzahlen umfassen genaue Lage, die Bodenrichtwerte und die Flurstücknummer. Sie sind dokumentiert im deutschen Liegenschaftskataster. 

Flurkarten werden auch Katasterkarten oder Liegenschaftskarten genannt. Sie beziehen sich immer auf eine Gemeinde. Durch die Flächenangabe sind diese Karten Grundlage für die Wertermittlung eines Grundstücks. Des Weiteren bieten die eingezeichneten Grundstücksgrenzen und Nutzungsart rechtssichere Planung für die Bebauung. Für die finanziellen Belange sind die Bodenrichtwerte maßgeblich, diese spiegeln den aktuellen Wert je m2 des Flurstücks wieder. Die Bodenrichtwerte werden im Auftrag der Gemeinden i.d.R. jährlich neu berechnet.

Eine amtliche Flurkarte kann beim zuständigen Kataster- bzw Vermessungsamt beantragt werden. Um die vollen Auszüge zu bekommen, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Allerdings können auch die Liegenschaftspläne kostenlos im Internet abgerufen werden. Gemeinden bieten dazu internetbasierte Geoportale an. Hier findet der Interessent nicht nur den Liegenschaftsplan, sondern auch die offiziellen Flurstücksnummern. Oft werden die Geoportale durch zusätliche Karten ergänzt, wie Luftaufnahmen, Topografische Karte, Überschwemmungsgebiete und andere. 

Die klassische Flurkarte wird im Laufe der Zeit immer mehr durch die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst.

Businesskultur.de lässt es sich nicht nehmen, HIER auf die gemeindespezifischen Online-Geoportale hinzuweisen.

Informationen des Geoportals

Das sogenannte Flurstück ist die kleinste Einheit im Liegenschaftskataster einer Gemeinde. Jedes dieser Flurstücke ist genau durch das zuständige Vermessungsamt ausgemessen und in das Liegenschaftskataster eingetragen worden. Variierend nach Gemeinde und zuständigen Amt, können die Angaben im Geoportal enthalten:

  • Das Flurstück mit eindeutiger Kennzeichnung und Nummer (z. B. 147/2). Ein Flurstück kann nicht zu mehreren Grundstücken gehören. Ein Grundstück ist die rechtliche Einheit im Grundbuch
  • Flurstückgrenzen & Abmarkungen. Ein Grundstück kann dabei aus mehreren Flurstücken bestehen
  • Gemarkungs- und Gemeindegrenzen. Gemeindegrenzen sind politisch-verwaltungsrechtliche Grenzen, Gemarkungsgrenzen teilen als vermessungsrechtliche Grenze Gebiete im Liegenschaftskataster
  • Nutzungsart der Gebäude, die Gebäudenummern und Nutzungsart des Bodens. Die Grundlage dazu stellt der Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan der Gemeinde
  • Bodenrichtwerte und Bodenschätzungsmerkmale
  • Topografische Angaben mit präzisen Merkmalen der Anordnung

Eine Gemeinde kann immer mehrere Gemarkungen führen. Die Gemarkung liegt dabei immer vollständig innerhalb der jeweiligen Gemeinde. Gemarkungs- und Gemeindegrenzen sind nicht identisch, können aber stellenweise ineinander übergehen.

 

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